GTAM – Erstklassiges Know-how für die vorgeschriebene Überprüfungen sowie Wartungen der gebäudetechnischen Anlagen gemäß § 13 AStV.
GTAM unterstützt bei der Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) der gebäudetechnischen Anlagen mit dem Zweck der Sicherstellung des Betriebes, der optimalen Nutzung der Lebensdauer, der Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit, der Reduzierung von Störungen. Diese Faktoren dienen letztendlich der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung der Immobilien.
Im Regelfall, insbesondere jedoch bei Gebäuden mit einem hohen Maß an technischer Ausstattung, wird es für den Anlagenbetreiber zweckmäßig sein, mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschließen, die Vorschriften, aber auch technische Regelwerke bzw. ÖNORMEN als anerkannter Stand der Technik für Wartungsmaßnahmen als Bestandteil eines Vertrages anwendet.